13
Sep
2005

Ich und das Bundesverfassungsgericht

Oder: Warum mein Winzerfestschicksal in der Hand des BVerfGs liegt...

Gestern hab ich noch geschwärmt wie toll das Winzerfest ist und heute sieht alles ganz anders aus. Das Winzerfest ist nach wie vor toll, aber ich darf am Sonntag arbeiten. Zur Bundestagswahl wird hier jede helfende (Praktikanten-)Hand gebraucht und deshalb muss ich am Sonntag nach Mainz. Immerhin kann ich meinen Rausch ausschlafen, denn das Beste ist die Arbeitszeit: 16.00 bis 2.00 Uhr. Ja ihr habt richtig gelesen – aber ich darf dann einen Tag frei machen.

Jetzt kann mich nur noch das Bundesverfassungsgerichts retten, denn bekanntlich wollen ja ein paar Dresdner die Stimmenauszählung um zwei Wochen verschieben. Ich bin mir sicher: Das ist mit Sicherheit verfassungswidrig, wenn man das Ergebnis am Sonntag bekannt geben würde ;o) (Kennt einer von euch einen der Richter??? Müsste mal Kontakt aufnehemen)

Na ja, was soll’s. Es wir bestimmt interessant.

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Turin - 13. Sep, 10:00

Soweit ich weiß ist das doch völlig sicher, dass das ENDErgebnis erst in zwei Wochen bekannt gegeben werden darf.
Es darf halt nichts offiziell sein, bevor nicht alle gewählt haben - und wenn in Dresden der Direkt-Kandidat stirbt, dann muss das ganze eben zwei Wochen warten. Was soll denn das Verfassungsgericht da entscheiden, das ist geltendes Recht, das hier umgesetzt wird.

Darum brauchen sie ja auch euch Praktikanten, damit ihr darauf achtet, dass auch überall VORLÄUFIGES Ergebnis steht ;). Weil die 200 Wähler, die da in dem Dresdner Wahlkreis rumlungern, natürlich nochmal alles umschmeißen werden ;)

DatJulsche - 13. Sep, 18:42

Da pack ich noch einen drauf..

das mit dem Rausch ausschlafen wird schwierig.. ich muss um zehn schon wieder von dir auf"brechen".. aber mir sans auch ganz leise umd der ausgebeuteten zdf praktikantin ihren schönheitsschlaf zu lassen ;)

tande dani - 14. Sep, 13:33

Das is aber gnädig... schließlich arbeite ich auch am Montag zur normalen Zeit!
Der Textfluß in die Freiheit...

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